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Krafträder - Klasse: A1
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Berechtigung:
Fahren von Krafträdern ab 16 Jahren bis 125 cm³ (max. 11kW:
bis 80 km/h), ab 18 Jahren unbegrenzte Geschwindigkeit.
Besonderheiten:
vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80km/h
Voraussetzungen:
- kein Vorbesitz einer anderen Klasse notwendig
Befristet:
keine
Einschluss:
Klasse M
Mindestalter:
- 16 Jahre bei 80 km/h
- ab 18 Jahre unbegrenzt
Grundstoff:
12 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifisch:
4 Unterrichtseinheiten
Theoretische Ausbildung
Es sind 16 Theoriestunden vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung wird individuell abgestimmt.
12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese setzen sich zusammen aus:
Autobahnfahrten: 4 Stunden
Überlandfahrten: 5 Stunden
Dunkelfahrten: 3 Stunden
Diese Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung absolviert.
Prüfung:
ja
Prüfungsdauer:
45 min
Erforderliche Antragsunterlagen
- Personalausweis oder Reisepaß
- ein Lichtbild neueren Datums (Biometrisches Paßbild 35 x 45 mm)
- eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Unterlagen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettendem Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe. (entfällt, wenn Führerschein vorhanden.)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage:
- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassitent(in), Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)
- einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferien, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
- ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muß angegeben sein)
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Es ist möglich die vorgeschriebenen Pflichtausbildungsstunden zu reduzieren. Informationen über diesen Bonus bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, nach § 4 (3) FahrschAusbO erhaltet Ihr auf Anfrage.
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