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Krafträder - Klasse: A1  

Berechtigung:
Fahren von Krafträdern ab 16 Jahren bis 125 cm³ (max. 11kW:
bis 80 km/h), ab 18 Jahren unbegrenzte Geschwindigkeit.

Besonderheiten:
vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80km/h

Voraussetzungen:
- kein Vorbesitz einer anderen Klasse notwendig

Befristet:
keine

Einschluss:
Klasse M

Mindestalter:
- 16 Jahre bei 80 km/h

- ab 18 Jahre unbegrenzt
Grundstoff:
12 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifisch: 4 Unterrichtseinheiten

Theoretische Ausbildung
Es sind 16 Theoriestunden vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung
Die Ausbildung wird individuell abgestimmt.
12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese setzen sich zusammen aus:

Autobahnfahrten: 4 Stunden
Überlandfahrten: 5 Stunden
Dunkelfahrten: 3 Stunden

Diese Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung absolviert.

Prüfung:
ja

Prüfungsdauer:
45 min

Erforderliche Antragsunterlagen
  • Personalausweis oder Reisepaß

  • ein Lichtbild neueren Datums (Biometrisches Paßbild 35 x 45 mm)

  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Unterlagen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)

  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettendem Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe. (entfällt, wenn Führerschein vorhanden.)

      Als Nachweis gilt auch die Vorlage:

    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)

    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassitent(in), Masseur(in), med.Bademeister(in), Krankengymnast(in)

    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferien, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
  • ein eventuell bereits vorhandener Führerschein

  • ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muß angegeben sein)

  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Es ist möglich die vorgeschriebenen Pflichtausbildungsstunden zu reduzieren. Informationen über diesen Bonus bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, nach § 4 (3) FahrschAusbO erhaltet Ihr auf Anfrage.